Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung: Vereinbarung einer Mietspiegeleinordnung im Wohnungsmietvertrag

 

Orientierungssatz

Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, daß die Wohnung einer "guten Wohnlage" im Sinne des einschlägigen Mietspiegels zuzuordnen ist, ist unverbindlich und führt nicht dazu, daß ein Mieterhöhungsverlangen der Überprüfung anhand des MHG § 2 (juris: MietHöReglG) entzogen ist. Dem Mieter würde ansonsten, wenn die Voraussetzungen von MHG § 2 und WiStG § 5 (juris: WiStrG) vorliegen, durch einfache Vereinbarung die Möglichkeit entzogen, Rechte unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit bzw Teilnichtigkeit des Mietvertrages geltend zu machen

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738969

WuM 1998, 252

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