Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhung: Vereinbarung einer Mietspiegeleinordnung im Wohnungsmietvertrag
Orientierungssatz
Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, daß die Wohnung einer "guten Wohnlage" im Sinne des einschlägigen Mietspiegels zuzuordnen ist, ist unverbindlich und führt nicht dazu, daß ein Mieterhöhungsverlangen der Überprüfung anhand des MHG § 2 (juris: MietHöReglG) entzogen ist. Dem Mieter würde ansonsten, wenn die Voraussetzungen von MHG § 2 und WiStG § 5 (juris: WiStrG) vorliegen, durch einfache Vereinbarung die Möglichkeit entzogen, Rechte unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit bzw Teilnichtigkeit des Mietvertrages geltend zu machen
Fundstellen
Haufe-Index 1738969 |
WuM 1998, 252 |
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