Entscheidungsstichwort (Thema)

Modernisierung eines vermieteten Wohnhauses im Beitrittsgebiet: Abgrenzung von verbotener Eigenmacht und gestatteter Besitzstörung

 

Orientierungssatz

Es liegt keine verbotene Eigenmacht, sondern eine gesetzlich gestattete Besitzstörung des Mieters eines Wohnhauses im Beitrittsgebiet vor, wenn der Vermieter Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen läßt, um sein Eigentum in einen Zustand zu versetzen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, nämlich 5 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, allgemein üblich geworden ist (hier: ua Ersatz einer Außentoilette).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739479

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