Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung eines Mietverhältnisses über Werkdienstwohnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die im Mietvertrag über eine Werkmietwohnung getroffene Vereinbarung, daß das Mietverhältnis spätestens drei Monate nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ende, ist unwirksam.

Die bloße Absicht, die Werkmietwohnung abzureißen und dort eine Werkhalle zu bauen, ist kein Kündigungsgrund.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731103

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