Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung des Mietvertrages: Nichtzahlung von Prozeßkosten durch Mieter als Kündigungsgrund für Vermieter

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Nichterfüllung einer durch Prozeßvergleich übernommenen Pflicht zur Zahlung der Prozeßkosten an den Vermieter ist im Regelfall keine Vertragsverletzung des Mietvertrages, die die ordentliche oder außerordentliche Kündigung begründen kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736154

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