Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Mietkautionszahlung: Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln bzw Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Gegenüber dem vertraglichen Mietkautionsanspruch des Vermieters hat der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht aus Ansprüchen auf Mängelbeseitigung; auch die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängel des Mietobjekts ist ausgeschlossen (vergleiche LG Köln, 1987-05-07, 1 S 379/86, WuM 1987, 257).
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
2. Wegen behaupteter Mängel des Vertragsobjektes besteht auch kein Recht zur Aufrechnung. Die Aufrechnung des Mieters oder Pächters mit (Schadensersatz-)Forderungen aus dem Miet- bzw Pachtverhältnis gegen den Anspruch des Vermieters oder Verpächters auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Kaution ist unzulässig (vergleiche LG Baden-Baden, 1987-03-09, 2 T 8/87, WuM 1989, 73).
Fundstellen
Dokument-Index HI1736606 |
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