Entscheidungsstichwort (Thema)

Hinnahme der Mietzinsminderung für zurückliegende Zeit

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nimmt der Vermieter die angekündigte Mietminderung über einen längeren Zeitraum widerspruchslos hin, kann der Mietzinsanspruch für die zurückliegende Zeit verwirkt sein.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 537

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541641

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