Entscheidungsstichwort (Thema)
Zu den Voraussetzungen der Abwälzung der Verpflichtung zur Schönheitsreparatur durch den Mieter im Formular-Mietvertrag
Orientierungssatz
Die Formularklausel "Dekoration ist Sache des Mieters" begründet keine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731528 |
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