Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters bei Verjährung des Erfüllungsanspruchs
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter mit dem verjährten Erfüllungsanspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: vergleiche LG Mannheim, 1988-01-27, 4 S 105/87, WuM 1988, 362.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734004 |
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