Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters bei Verjährung des Erfüllungsanspruchs

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter mit dem verjährten Erfüllungsanspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: vergleiche LG Mannheim, 1988-01-27, 4 S 105/87, WuM 1988, 362.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734004

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