Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung von der Größenangabe im Mietvertrag

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ist die Wohnfläche einer Mietwohnung tatsächlich geringer als im Mietvertrag vereinbart, kommt aufgrund der Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand eine Minderung des Mietzinses grundsätzlich in Betracht, ohne daß es auf die Frage des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft ankommt.

Beträgt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten nur ca 6%, wird in der Regel eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit im Sinne des BGB § 537 Abs 1 S 2 vorliegen mit der Folge, daß eine Minderung des Mietzinses ausscheidet.

 

Normenkette

BGB §§ 535, 537 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 538246

WuM 1998, 344

IPuR 1998, 55

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