Entscheidungsstichwort (Thema)

Forderungspfändung: Vollstreckungsschutz für Mieteinnahmen mit Lohnersatzfunktion

 

Orientierungssatz

Wenn Mieteinnahmen für den Schuldner Lohnersatzfunktion haben und diese auf das (gepfändete) Konto des Schuldners überwiesen werden, kann nach § 765a ZPO Vollstreckungsschutz in den Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO gewährt werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736018

InVo 2003, 290

Rpfleger 2003, 202

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