Entscheidungsstichwort (Thema)
Forderungspfändung: Vollstreckungsschutz für Mieteinnahmen mit Lohnersatzfunktion
Orientierungssatz
Wenn Mieteinnahmen für den Schuldner Lohnersatzfunktion haben und diese auf das (gepfändete) Konto des Schuldners überwiesen werden, kann nach § 765a ZPO Vollstreckungsschutz in den Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO gewährt werden.
Fundstellen
Haufe-Index 1736018 |
InVo 2003, 290 |
Rpfleger 2003, 202 |
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