Entscheidungsstichwort (Thema)

Räumungsklage nach fristloser Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges: Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren vor Ablauf der Schonfrist

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nach fristloser Kündigung des Wohnungsmietvertrags wegen Zahlungsverzugs kann gegen den Räumungsbeklagten vor Ablauf der zweimonatigen Schonfrist Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlassen werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733159

ZAP 2002, 861

WuM 2002, 149

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