Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsklage nach fristloser Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges: Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren vor Ablauf der Schonfrist
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Nach fristloser Kündigung des Wohnungsmietvertrags wegen Zahlungsverzugs kann gegen den Räumungsbeklagten vor Ablauf der zweimonatigen Schonfrist Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlassen werden.
Fundstellen
Haufe-Index 1733159 |
ZAP 2002, 861 |
WuM 2002, 149 |
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