Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietverhältnis: Entfernung einer Parabolantenne
Orientierungssatz
1. Ist im Hause Fernsehempfang für drei oder vier Fernsehprogramme möglich, so darf der Mieter nicht einfach ohne Erlaubnis des Vermieters eine Parabolantenne anbringen. Seinem Interesse an Information aus weiteren Fernsehprogrammen kann dann kein wesentliches Gewicht beigemessen werden.
2. Handelt es sich bei dem Mietobjekt um eine Eigentumswohnung, so ist der Mieter an einen entsprechenden Beschluß der Eigentümergemeinschaft über die Entfernung von Parabolantennen gebunden.
Normenkette
BGB § 242; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 535, 550, 536
Fundstellen
Dokument-Index HI542024 |
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