Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zum Entscheid zur Frage der Kündbarkeit eines Mietvertrages wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an einen Dritten

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Es soll ein Rechtsentscheid zu der Rechtsfrage eingeholt werden:

"Kann ein Mietverhältnis gemäß BGB § 564b Abs 1 und Abs 2 S 1 Nr 1 auch dann wirksam wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gekündigt werden, wenn der Mieter vor Gebrauchsüberlassung an den Dritten die Erlaubnis des Vermieters nicht erholt hat, aber gemäß BGB § 549 Abs 2 einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis durch den Vermieter hat?".

 

Nachgehend

BayObLG (Rechtsentscheid vom 26.04.1995; Aktenzeichen RE-Miet 3/94)

 

Gründe

I. Die Rechtsfrage ist für den vorliegenden Fall entscheidungserheblich.

Das AG hat mit dem angefochtenen Endurteil die auf die fristlosen und ordentlichen Kündigungen v. 14.12.1992 und 25.8.1993 gestützte Räumungsklage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin.

Das Berufungsgericht hält die Berufung für unbegründet. Die Klägerin vertritt demgegenüber die Rechtsansicht, der Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung nach § 549 Abs. 2 BGB könne der ordentlichen Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung nicht entgegengehalten werden.

Falls diese Rechtsmeinung zutrifft, wäre die Berufung begründet und es wäre ein zur ordentlichen Kündigung berechtigendes schuldhaftes Verhalten des Beklagten als Mieter gegeben. Es könnte dann nur noch eine Prüfung und ggf. Bejahung der Voraussetzungen des § 556a BGB einem Erfolg der Räumungsklage entgegenstehen.

II. Die Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung.

Für den Fall der fristlosen Kündigung liegt bereits ein RE des BayObLG v. 26.10.1990 (REMiet 1/90 (= WM 1991, 18)) vor.

Für die Frage der ordentlichen Kündigung steht eine Klärung durch RE noch aus. In der Literatur wird die Rechtsfrage kontrovers beurteilt (vgl. Palandt-Putzo, Rn. 38 zu § 564b BGB, Münchener Kommentar, Rn. 46 zu § 564b BGB, Staudinger, Rn. 43 zu § 564b BGB sowie Palandt-Putzo, Rn. 11 zu § 549 BGB gegen Sonnenschein in NJW 1990, 17, LG Kassel in NJW-RR 1987, 1495).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737845

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