Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung: Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Mietspiegel München 1989 reicht im Normalfall als Erkenntnisquelle zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus und ist in der Regel einem Sachverständigengutachten vorzuziehen.

2. Die der Ausarbeitung des Mietspiegels zugrunde gelegte Regressionsmethode begegnet keinen Bedenken.

3. Der Veralterung des Mietspiegels kann durch Zuschläge Rechnung getragen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734079

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge