Leitsatz (amtlich)

Drittstaatsangehörige Grenzgänger aus der Schweiz (außer Flüchtlinge) sind seit 1.1.1984 beitragspflichtig zur BA.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.08.1992; Aktenzeichen 12 RK 37/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665676

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