Leitsatz (amtlich)
1. Unter die Rückzahlungspflicht nach § 46 Abs 3 S 2 AFG fallen nicht die zur Kranken- und Rentenversicherung entrichteten Beiträge.
2. § 46 Abs 3 S 2 AFG verstößt weder gegen Art 3 und 12 GG noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665631 |
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