Leitsatz (amtlich)

1. Unter die Rückzahlungspflicht nach § 46 Abs 3 S 2 AFG fallen nicht die zur Kranken- und Rentenversicherung entrichteten Beiträge.

2. § 46 Abs 3 S 2 AFG verstößt weder gegen Art 3 und 12 GG noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.02.1991; Aktenzeichen 7 RAr 74/89)

BSG (Urteil vom 12.12.1990; Aktenzeichen 11 RAr 73/89)

BSG (Urteil vom 28.06.1990; Aktenzeichen 9b/11 RAr 97/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665631

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