Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Nachtruhe. private Auseinandersetzung. gewalttätiger Überfall in einem Lehrlingswohnheim
Orientierungssatz
Ein gewalttätiger Überfall auf einen Lehrling in seinem Zimmer in einem Lehrlingswohnheim durch eine rivalisierende Gruppe Jugendlicher stellt keinen Arbeitsunfall dar.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 25. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall.
Der 1990 geborene Kläger war seit August 2007 als auszubildender Maurer im Baugeschäft der K G GmbH, C beschäftigt. Im Zeitraum vom 08. bis zum 11. September 2008 war er zusammen mit anderen Lehrlingen zur Grundausbildung im Wohnheim des Lehrbauhofs G der Handwerkskammer C untergebracht. Am 10. September 2008 gegen 22.35 Uhr wurden der Kläger sowie die Lehrlinge K L, SH T F mit denen sich der Kläger eine Wohnung im 4. Stock teilte, von Jugendlichen aus G, die gewaltsam in das Wohnheim eingedrungen waren, überfallen und erheblich verletzt. Der weitere Mitbewohner P M blieb unversehrt. Der Kläger erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma Grad I - II mit komplexer zentraler Mittelgesichtsfraktur und eine Gehirnerschütterung (s. Bericht des C-T-Klinkums C vom 19. September 2008).
Nach Ermittlungen der Polizei befindet sich das Lehrlingswohnheim in einem 4-stöckigen Mehrfamilienhaus (Rstr. 66 - 74) gegenüber der Schule. Das Gebäude hat insgesamt 5 Eingänge, wobei 3 Hauseingänge (Rstr. 70 - 74) zu den Wohnungen für Auszubildende führen, die von der K G vermietet werden und unter Verwaltung der A Wohnanlage GmbH standen. Die Hauseingangstür war eine Aluminiumtür mit Thermoglasfüllung und einem sogenannten Spion. Eine Betreuerin des Lehrlingswohnheims hatte ihr Büro in diesem Haus und hielt sich zur Tatzeit dort auch auf. Die Tatortbesichtigung ergab, dass die Haustür gewaltsam aufgestoßen worden war, dabei war die hintere Doppelscheibe zu Bruch gegangen, die oberen Gummidichtungen, eine Aluminiumschiene und weitere Teile der Tür waren herausgerissen worden und lagen auf dem Boden. Die verschlossene, aber nicht verriegelte Tür zur Wohnung des Klägers war aus der Zarge gebrochen, indem das Türblatt mit dem kompletten Rahmen in den Wohnungsflur gestoßen worden war, wobei die gesamte Tür zu Bruch ging. Das Schließblech in der Zarge war intakt und die Falle funktionierte einwandfrei (s. polizeilicher Tatortbefundbericht vom 11. September 2008).
Im Rahmen seiner am 12. September 2008 noch im Krankenhaus durchgeführten polizeilichen Vernehmung zum Geschehen gab der Kläger an, es habe ein paar Tage zuvor eine Rangelei zwischen ein paar Azubis und den G Jugendlichen gegeben und an dem fraglichen Abend seien sie dann alle auf den Markt gegangen, um sich zu prügeln, und da sie da wahrscheinlich keinen gefunden hätten, seien sie abends gekommen. Er selbst sei mit S und P auf dem Markt gewesen, habe noch Geld von der Sparkasse holen wollen, aber das Portemonnaie nicht mit gehabt. Dann seien sie noch zum Bahnhof gelaufen und dann wieder ins Internat gegangen. Er selbst habe keine Auseinandersetzung mit anderen Bewohnern aus G gehabt.
Demgegenüber hat der weitere Geschädigte K L bei seiner Vernehmung am 15. September 2008 angegeben, der Kläger sei am Abend des 10. September 2008 zusammen mit S und P M sowie mit weiteren ca. 14 Lehrlingen aus dem Heim noch mal in die Stadt gegangen, wobei S gesagt habe, dass sie dort herumpöbeln und irgendwelchen Leuten auf die Fresse hauen wollten. So gegen 22:00 Uhr seien sie zurückgekommen und hätten Bier und Wodka getrunken. Er selbst habe sich schlafen legen wollen, da habe S geschrien: “Die kommen hoch!„ Dann hätten mehrere Personen “aufmachen„ geschrien und gegen die Wohnungstür getreten und geschlagen, es habe sich angehört wie mit einem Vorschlaghammer. Dann sei die Eingangstür aus dem Rahmen gefallen und 5 bis 6 Personen hätten sie in der Wohnung überfallen. Der Zeuge S H hat bei seiner Vernehmung am 15. September 2008 angegeben, er sei an dem fraglichen Abend gemeinsam mit ca. 25 Lehrlingen aus dem Wohnheim nach G gegangen. Ein Maurerlehrling aus dem ersten Lehrjahr habe erzählt, dass er und ein anderer Lehrling aus dem ersten Lehrjahr Stress mit G Jugendlichen gehabt hätten. Er selbst sei einfach aus Langeweile mitgelaufen. Vor dem Pub hätten fünf oder sechs Personen gesessen, und zwei davon seien auf sie zugekommen und hätten provoziert. Es sei aber dort nichts passiert und sie seien zum Wohnheim zurückgegangen, erst da sei es zum Überfall gekommen. Der Zeuge P M hat in seiner Aussage vom 11. September 2008 keine näheren Angaben zu dem Geschehen auf dem Markt gemacht, aber die Angaben der anderen Mitbewohner bestätigt, dass sie sich bereits zur Nachtruhe fertig gemacht hätten, als der Überfall geschah. Die Betre...