Entscheidungsstichwort (Thema)

Berichtigung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer. Marokkaner

 

Orientierungssatz

1. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung kommt der Versicherungsnummer - gleichsam wie einem Aktenzeichen - lediglich eine Ordnungsfunktion zu (vgl BSG vom 21.2.1996 - 5 RJ 12/95 = BSGE 78, 13 = SozR 3-5748 § 1 Nr 2).

2. Im deutschen Recht gibt es keine Grundlage für einen Anspruch auf Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661132

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