Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsarzt. medizinisch-technisches Großgerät. vorläufige Standortgenehmigung. Stoßwellenlithotripsie. vertragsärztliche Leistung. einheitlicher Bewertungsmaßstab. Vertrauensschutz iS von Art 12 Abs 1 GG
Leitsatz (amtlich)
Standortgenehmigungen nach § 85 Abs 2a S 2 SGB 5 können Vertragsärzten nur für medizinisch-technische Großgeräte erteilt werden, mit denen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab bestimmte vertragsärztliche Leistungen erbracht werden (hier: ambulante Stoßwellenlithotripsie).
Orientierungssatz
Schutzwürdiges Vertrauen iS der Berufsfreiheit nach Art 12 Abs 1 GG können nur solche Ärzte haben oder entwickeln, die grundsätzlich - d. h. vorbehaltlich einer Standortgenehmigung - berechtigt gewesen sind oder waren, ärztliche Sachleistungen mit einem medizinisch-technischen Großgerät im Rahmen der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen. Dies trifft jedoch nur für zugelassene Vertragsärzte und für solche Leistungen zu, die Gegenstand der kassen/vertragsärztlichen Versorgung waren oder sind.
Fundstellen
Haufe-Index 1667874 |
Breith. 1996, 111 |
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