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Durch die Heirat ändert sich gesetzlich nichts am Namen der Eheleute. Beide führen weiterhin ihren ursprünglichen Familiennamen. Jedoch besteht für verheiratete Frauen die Möglichkeit, auf dem Ausweis zuzüglich zu ihrem Familiennamen den Namen des Ehemannes eintragen zu lassen.

Die Eheleute können seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 23.12.2005 betreffend den Kindesnamen, d.h. seit dem 1.5.2006, jedoch einen gemeinsamen Familiennamen wählen; dieser kann auch ein Doppelname sein.

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