Rz. 22

Aufgrund des in Rdn 21 erwähnten Gesetzes vom 23.12.2005 bestimmen die Eltern den Familiennamen ihrer gemeinsamen Kinder. Dies kann der Name des Vaters oder der der Mutter sein, oder der gemeinsame Name der beiden in der von den Eltern gewählten Reihenfolge. Es gilt außerdem die Regel, dass der für das erstgeborene Kind gewählte Familienname auch für die später geborenen gemeinsamen Kinder gelten muss.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge