Der Mieter kann auch im Wege des Schadensersatzes geltend machen, so gestellt zu werden, als wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Dritter hat die Mietsache
Die Erfüllungsklage des Mieters ist dabei auch dann zulässig, wenn das Mietobjekt abredewidrig einem Dritten überlassen worden ist. Es ist Sache des Vermieters dafür zu sorgen, dass der mit dem Dritten geschlossene Vertrag wieder aufgelöst wird. Gelingt dies nicht, kann der Mieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.[1]
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