Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 14.6: Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen

An das[69]

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Az. _________________________

Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen

Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn _________________________ an.

In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen.

Begründung:

Die Erblasserin, Frau _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, ist am _________________________ gestorben. Das Nachlassgericht hat am _________________________ unter Az. _________________________ das notarielle Testament der Erblasserin vom _________________________ eröffnet. Folgende Urkunden (Sterbeurkunde, Testament und Eröffnungsprotokoll) liegen dem Nachlassgericht bereits vor, so dass ich darauf Bezug nehme: _________________________

Mein Mandant ist Sohn der Erblasserin. Aufgrund des notariellen Testaments vom _________________________ ist er Vorerbe bezüglich des gesamten Nachlasses der Erblasserin, Nacherben sind seine Kinder, _________________________ und _________________________.

Das Recht meines Mandanten, die Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen zu verlangen, ergibt sich aus § 2122 S. 1 BGB. Der Antrag wird ausdrücklich auf die Feststellung des Zustands folgender, der Vorerbschaft unterfallender Sachen beschränkt:

Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, Bestandsverzeichnis Nr. _________________________, Markung _________________________, _________________________-Straße, Flst.-Nr. _________________________.
Sammlung von Oldtimer-Fahrzeugen, untergestellt in _________________________.

Als Sachverständige schlage ich für das Grundstück Frau _________________________ und für die Oldtimer-Fahrzeuge Herrn _________________________ vor.

Der Wert des zu begutachtenden Teils des Nachlasses beträgt ca. _________________________ EUR.

(Rechtsanwalt)

[69] Nachlassgericht ist das Amtsgericht (§ 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 FamFG).

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