Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 1a.31: Entgeltumwandlung – Umwandlung von Barbezügen in eine Direktversicherung

Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma)

– im Folgenden "Arbeitgeber" –

und

_________________________ (Name, Adresse)

– im Folgenden: "Mitarbeiter" –

wird in Abänderung des Anstellungsvertrages vom _________________________ (Datum)

mit Wirkung vom _________________________ (Datum) folgendes vereinbart:

§ 1 Entgeltverzicht

Der Mitarbeiter verzichtet teilweise auf seinen Anspruch auf laufendes Gehalt (alternativ: eine Einmalzahlung) in Höhe eines Betrages von _________________________ EUR monatlich (alternativ: jährlich fällig jeweils zum _________________________ Datum), erstmals zum _________________________ (Datum).

§ 2 Versorgungszusage

Für den Entgeltverzicht sagt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter wertgleiche Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung zu. Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab und leistet Beiträge in Höhe des Entgeltsverzichts zu diesem Versicherungsvertrag.

§ 3 Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung erfolgt

Alternative 1: aus dem Bruttogehalt. Die Direktversicherungsbeiträge sind steuerfrei im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Den Steuerfreibetrag des § 3 Nr. 63 EStG übersteigende Beiträge unterliegen der Besteuerung als Arbeitslohn, die anfallende Steuer trägt der Mitarbeiter.

Alternative 2: aus dem Nettogehalt, um die Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung nach den §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG zu schaffen.

Der Mitarbeiter wird darauf hingewiesen, dass eine gewisse Minderung der Sozialversicherungsansprüche eintritt, soweit durch den Entgeltverzicht das sozialversicherungspflichtige Arbeitseinkommen reduziert wird.

§ 4 Arbeitgeberzuschuss

Gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG hat der Arbeitgeber einen gesetzlich festgelegten zwingenden Arbeitgeberzuschuss für vereinbarte Entgeltumwandlungen zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dieser Zuschuss ist gem. § 26a BetrAVG allerdings für Entgeltum­wandlungsvereinbarungen, die vor dem 1.1.2019 geschlossen worden sind, erst ab dem 1.1.2022 zu zahlen.Das Unternehmen macht insoweit von der Möglichkeit der pauschalen Zuschussberechnung entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen Gebrauch.

§ 5 Erhalt der Bemessungsgrundlage

Das bisherige ungekürzte Gehalt bleibt weiterhin Bemessungsgrundlage für künftige Erhöhungen des Gehalts oder andere entgeltabhängige Arbeitgeberleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld, Tantiemen, Jubiläumszuwendungen, betriebliche Altersversorgung).

§ 6 Sonstige betriebliche Altersversorgung

Bestehende Versorgungszusagen bleiben in jeder Hinsicht unberührt.

§ 7 Lebensversicherung

Vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer wird eine Lebensversicherung nach Tarif _________________________ auf das Leben des Mitarbeiters bei der _________________________-Versicherung abgeschlossen. Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages werden auf den _________________________ (Datum) und den _________________________ (Datum) festgelegt.

Der Versicherer wird unwiderruflich angewiesen, den Mitarbeiter im Falle von Prämienrückständen spätestens ab Einleitung des Mahnverfahrens schriftlich über den Zahlungsrückstand zu informieren. Der Mitarbeiter hat dem Versicherer seine Anschrift unter Angabe der Versicherungsnummer jeweils mitzuteilen.

§ 8 Zeiten ohne Entgeltanspruch

Der Arbeitgeber wird die Versicherungsprämien in der vereinbarten Höhe solange und insoweit entrichten, als er zur Zahlung der Bezüge aus dem Anstellungsverhältnis verpflichtet ist. Besteht das Anstellungsverhältnis fort ohne Entgeltanspruch, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet Prämien an den Versicherer zu zahlen. Der Arbeitgeber wird den Mitarbeiter über die Unterbrechung der Beitragszahlung informieren. Die Versicherung kann vom Mitarbeiter dann mit eigenen Beiträgen fortgesetzt werden.

§ 9 Bezugsberechtigung

Dem Mitarbeiter wird mit Beginn der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht an den Versicherungsleistungen eingeräumt.

Im Todesfall ist die Versicherungsleistung in folgender Rangfolge zu zahlen:

(a) an den hinterbliebenen Ehegatten/hinterbliebenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz des Mitarbeiters,
(b) an die Kinder zu gleichen Teilen.

(alternativ: an den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin, sofern diese(r) namentlich benannt wird und ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Name:
Anschrift:
Geburtsdatum:)

§ 10 Überschussverwendung und Anpassung

Sowohl in der Anwartschafts-, als auch in der Rentenbezugsphase werden sämtliche Überschussanteile ausschließlich zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet. Eine weitere Anpassung laufender Rentenzahlungen entfällt gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG.

§ 11 Verfügungsverbot

Eine Verpfändung, Abtretung oder Beleihung der Versicherung durch den Arbeitgeber wird unwiderruflich ausgeschlossen.

§ 12 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters mit d...

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