Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation
Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft)
– nachfolgend "Gesellschaft" genannt –
und
der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaft
– nachfolgend "Gesamtbetriebsrat" genannt –
vereinbaren folgenden Interessenausgleich:
Präambel
Nachdem es in den letzten zwei Jahren trotz Maßnahmen zur Kostenreduzierung und zur Verbesserung der Produktivität nicht gelungen ist, die Profitabilität der Gesellschaft zu steigern, soll nun eine umfassende Reorganisation der Gesellschaft erfolgen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft durch Konzentration auf ihre Kernkompetenz und Nutzung von vorhandenen Synergien nachhaltig zu stärken. Zu diesem Zweck wird der Geschäftsbereich _________________________ ersatzlos aufgegeben. Es konnte jedoch ein Käufer gefunden werden, der die wesentlichen Betriebsmittel dieses Geschäftsbereichs mit Wirkung zum _________________________ übernimmt. Die Produktion für _________________________ wird am Standort _________________________ konzentriert. Im Rahmen einer umfassenden Reorganisation werden 320 weitere Arbeitsplätze im gesamten Unternehmen abgebaut. Gesamtbetriebsrat und Geschäftsleitung stimmen darin überein, dass die geplanten Maßnahmen – so schmerzhaft sie sind – zur Erhaltung der Gesellschaft notwendig sind.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Interessenausgleich gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zukünftig aus Gründen der Lesbarkeit zusammen: "Mitarbeiter", gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität) der Gesellschaft, soweit sie von den Maßnahmen gemäß § 2 betroffen sind und dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen. Leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 und Abs. 4 BetrVG sind ausdrücklich vom Geltungsbereich dieses Interessenausgleichs ausgenommen.
§ 2 Unternehmerische Maßnahmen
(1) Die Gesellschaft stellt ihre Tätigkeit im Geschäftsbereich _________________________ mit Wirkung zum _________________________ vollständig ein. Die wesentlichen materiellen und immateriellen Betriebsmittel des am Standort _________________________ betriebenen Geschäftsbereichs _________________________ wurden mit Kaufvertrag vom _________________________ an die Firma _________________________ verkauft. Ab Unterzeichnung dieses Interessenausgleichs wird der Geschäftsbereich aus dem Betrieb _________________________ ausgegliedert und als organisatorisch eigenständiger Betrieb weitergeführt (Spaltung des Betriebs, vgl. zu den Einzelheiten Anlage 1). Von dieser Maßnahme sind alle _________________________ Arbeitsplätze des Geschäftsbereichs _________________________ am Standort _________________________ betroffen.
(2) Die Produktion am Standort _________________________ wird mit Wirkung zum _________________________ nach _________________________ verlegt und mit der dortigen Produktion zusammengeführt. Durch diese Maßnahme entfallen sämtliche 380 Arbeitsplätze am Standort _________________________. Am Standort _________________________ entstehen durch die Verlagerung der Produktion bei gleichzeitiger Nutzung von Synergien _________________________ neue Arbeitsplätze. Die Einzelheiten der Betriebsverlegung und der damit verbundenen Umstrukturierung sind in Anlage 2 zu diesem Interessenausgleich enthalten.
(3) Von den verbleibenden Arbeitsplätzen in den Betrieben _________________________ werden insgesamt _________________________ Arbeitsplätze abgebaut. Darauf entfallen auf den Betrieb _________________________ _________________________ Arbeitsplätze, auf den Betrieb _________________________ _________________________ Arbeitsplätze und auf den Betrieb _________________________ _________________________ Arbeitsplätze. In welchem Umfang die einzelnen Abteilungen betroffen sind, können den Anlagen 3 bis 5 zu diesem Interessenausgleich entnommen werden.
(4) Insgesamt werden durch die Reorganisation _________________________ Arbeitsplätze im gesamten Unternehmen gestrichen.
§ 3 Durchführung des Betriebsteilübergangs
(1) Von dem Verkauf des Geschäftsbereichs _________________________ an die Firma _________________________ sind die in Anlage 6 zu diesem Interessenausgleich aufgeführten _________________________ Mitarbeiter betroffen, da sie diesem Geschäftsbereich zugeordnet sind.
(2) Der Verkauf des Geschäftsbereichs _________________________ an die Firma _________________________ stellt einen Betriebsteilübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 BGB dar. Mit dem Übergang des Betriebsteils gehen die Arbeitsverhältnisse der in Anlage 6 genannten Mitarbeiter mit Wirkung zum _________________________ auf die Firma _________________________ über. Sie werden gemäß § 613a Abs. 5 BGB über den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse schriftlich informiert.
(3) Mit dem Betriebsteilübergang entfallen alle _________________________ Arbeitsplätze des Geschäftsbereichs _________________________ am Standort _________________________. Widerspricht ein in Anlage 6 genannter Mitarbe...