Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 5: Musterrechnung 7.5: Verfahren nach VKH – Abrechnung für VKH-Anwalt und Wahlanwalt

RAin N reicht nach Bewilligung von VKH und ihrer Beiordnung für die Mandantin P beim Amtsgericht Hannover einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung wird streitig verhandelt und Beweis erhoben. Danach ergeht ein den Antrag abweisender Beschluss. Der Antragsgegner war ebenfalls anwaltlich vertreten, ohne VKH. Der Wert hat 4.567,00 EUR betragen.

1. Vergütungsrechnung für RAin N:

Die Gebühren werden nach der Tabelle zu § 49 RVG abgerechnet.

Gegenstandswert: 4.567,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 RVG, 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 4.567,00 EUR

§§ 2 Abs. 2, 49 RVG, Nr. 3100 VV RVG
334,10 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 4.567,00 EUR

§§ 2 Abs. 2, 49 RVG, Nr. 3104 VV RVG
308,40 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 662,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 125,88 EUR
Summe 788,38 EUR

2. Vergütungsrechnung für den Vertreter des Antragsgegners:

Die Gebühren werden nach der Tabelle zu § 13 Abs. 1 RVG abgerechnet.

Gegenstandswert: 4.567,00 EUR

1,3 Verfahrensgebühr aus 4.567,00 EUR

§§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3100 VV RVG
393,90 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 4.567,00 EUR

§§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3104 VV RVG
363,60 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 777,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 147,73 EUR
Summe 925,23 EUR

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