Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG hat der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (soweit sie sich nicht bereits aus einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben), die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Eine komplette Zusammenstellung der zu dokumentierenden Arbeitsbedingungen enthält das Muster Nachweisgesetz, wesentliche Vertragsbedingungen“.

Das vorliegende Muster enthält im Detail Formulierungsvorschläge für die Information über das Kündigungsverfahren (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 NachwG).

Eine Belehrung über den besonderen Kündigungsschutz ist ebenfalls erforderlich – auch, wenn der besondere Kündigungsschutz erst während des Arbeitsverhältnisses auftritt (Beispiele: Arbeitnehmerin wird schwanger, Arbeitnehmer wird in den Betriebsrat gewählt).

Weitere Arbeitshilfen zum Nachweisgesetz:

  • Alle wesentlichen Vertragsbedingungen im Überblick
  • Alle wesentlichen Vertragsbedingungen als Anschreiben an Arbeitnehmer
  • Information der Arbeitnehmer über die Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen
  • FAQ´s zum Nachweisgesetz
  • Überblicksseite rund um das Thema Nachweis von Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertrag

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