Verfahrensgang
AG Hamburg-Wandsbek (Aktenzeichen 709 VI 1396/19) |
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 12.5.2020 zu Ziff. 1 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. an das Nachlassgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der übrigen Beteiligten hat der Beteiligte zu 2. aus einem Verfahrenswert von 164.921 EUR zu tragen, im übrigen wird von der Erhebung von Kosten und Auslagen für das Beschwerdeverfahren abgesehen und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 549.737 EUR für den Erbscheinsantrag, auf 109.947 EUR für das Testamentsvollstreckerzeugnis und auf 54.974 EUR für den Entlassungsantrag festgesetzt und damit auf 719.658 EUR insgesamt.
Gründe
I. Der Beteiligte zu 2.) und Beschwerdeführer ist der Sohn der am 6.7.2019 verstorbenen Erblasserin. Die Beteiligte zu 1.) ist ihre Tochter. Die Beteiligten zu 3.) und 4.) sind ihre Enkel und die Kinder der Beteiligten zu 1.).
Die Erblasserin war mit Herrn H... J... verheiratet, der am 2.5.2014 vorverstarb.
Sie lebte zusammen mit ihrem Ehemann in einer in der ... in Hamburg belegenen Immobilie, in die später ab etwa 2015 der Beteiligte zu 3.) mit einzog und nochmals später auch die Beteiligte zu 1.). Eigentümerin des Grundstücks ist bzw. war (dies ist zwischen den Beteiligten für die Zeit nach dem Tode der Ehegatten streitig) eine zwischen der Erblasserin und ihrem Ehemann bestehende BGB-Gesellschaft, an der beide Ehegatten jeweils 50 % hielten.
Am 19.10.2012 errichtete die Erblasserin eine notarielle Generalvollmacht nebst Betreuungsverfügung, mit der sie den Beteiligten zu 2.) als Generalbevollmächtigten einsetzte (Bl. 25 ff. d.A.).
Weiter errichtete sie am 13.11.2012 eine notarielle Generalvollmacht nebst Betreuungsverfügung, mit der sie erneut den Beteiligten zu 2.), aber auch die Beteiligten zu 1.) und den Beteiligten zu 3.) zu jeweils einzelvertretungsbefugten Generalbevollmächtigten ernannte.
In einem handschriftlich verfassten Schreiben vom 7.11.2013 lautet es (Bl. 7 d.A.):
"Mein letzter Wille
nach reiflicher Überlegung, möchte ich hiermit die Anteilsverhältnisse für meine 50 % - Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechts, die ich mit meinem Mann, H... J..., im Jahre 1968 zum Erwerb des Grundstücks, ..., ... Hamburg, gründete, neu verteilen. Somit widerufe ich hiermit auch sämtliche Verfügungen meines vorherigen Testaments, die diese Immobilie samt Grundbesitz betreffen. § 2253 BGB. mein Wille ist es nun, daß meine Tochter, E... E... Geb. J..., meine 50 %-Anteile der Gesellschaft als Alleinerbin im Falle meines Ablebens erhält.
Sollte mein Mann, H... J..., vor mir Ableben, möchte ich, daß meine durch seinen Tot erworbenen Anteile in Höhe von 25 % an der Gesammt Imobilie zwischen J... und F... E... mit je 12,5 % der Gesamt Imobilie verteilt werden.
Hamburg, den 7.11.2013
R... J.."
In einem weiteren handschriftlichen Schreiben vom 14.9.2014 lautet es weiter (Bl. 8 d.A.):
"Nachtrag zum Testament vom 7.11.2013:
Mein Mobiliar inclusive Teppichen und Schmuck soll wie volgt aufgeteilt werden:
- Panzerarmband 3 farbig gold
- Perlenkette mit Schloß aus Saphir
- Perlenarmband
- weißgoldring mit Brilliand 1,2 karat
- weißgoldarmband mit Brillianden
- Rolex Damenuhr mit Diamandziffernblatt
- Goldbrosche
- weißgoldring mit Brilliandumrandung
soll meine Tochter E... E.. erben.
- Manschettenknöpfe mit Grandeln soll mein Enkel F... bekommen.
Sämtliche Kontensalden erbt meine Tochter E.... Mein Meißner Porzelan soll E... und J... aufteilen. Ebenso meine Engelsammlung. Die Silberbecher und bestecke je zur Hälfte mein Sohn und meine Tochter.
Hamburg, 14.9.2014
R... J...
Seite I"
Und sodann auf einem neuen Blatt:
"Nachtrag zum Testament vom 7.11.2013
Sämtliches restliche Inventar meines Wohnhauses wie Möbel, Teppiche, Gobbelin und aller Dinge auf dem Dachboden und im Keller - Garage sollen mein Enkel F... bekommen. Dies ist mein Wille.
Ferner setzte ich hiermit meinen Enkel F... B... E... als meinen Testamendsvollstrecker ein. Ich beauftrage ihn Hiermit meinen letzten Willen vom 7.11.2013 und die heutigen Nachträge durchzusetzen.
Hamburg den, 14.9.2014
R... J...
Seite II"
In einem weiteren handschriftlichen Schreiben vom 13.9.2014 unterschrieben wiederum mit dem Namenszug der Erblasserin (Bl. 10 d.A.) wird ausgeführt, dass die Erblasserin eine ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, erteilte Vollmacht nicht aus freiem Willen ausgestellt habe, sondern hierzu vom ihm unter Druck gesetzt worden sei. Die Erblasserin habe Angst, die Vollmacht zu widerrufen. Sie versichert weiter, dass sie weder von ihrem Sohn noch seiner Lebensgefährtin finanzielle Unterstützung bekommen habe sondern ihre Kosten selbst bestreite. Sodann lautet es in dem Schreiben weiter:
"Mein absoluter Wille ist, daß mein Grundbesitz ....