Verfahrensgang

VG Köln (Aktenzeichen 15 L 408/04)

 

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der Antragsteller ist als Beamter der Antragsgegnerin bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt. 1982 wurde ihm das Amt eines Oberamtsrates beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen (Besoldungsgruppe A 13) verliehen.

Nach der im Rahmen der Poststrukturreform 1990 erfolgten Personalabfrageaktion entschied sich der Antragsteller mit Blick auf seine technische Ausbildung für eine Beschäftigung bei der Generaldirektion Telekom und wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1990 mit seinem Einverständnis dorthin versetzt.

Mit der Eintragung der Deutschen Telekom AG in das Handelsregister zum 2. Januar 1995 wurde der Antragsteller Beschäftigter der Deutschen Telekom AG (im Folgenden: Telekom) und erhielt die Amtsbezeichnung „Technischer Fernmeldeoberamtsrat”. 1997 wurde der Antragsteller aufgrund der Neuorganisation des Geschäftsbereichs, in dem er bis dahin tätig gewesen war, auf den Arbeitsposten U. -1 bei der Zentrale der Telekom in C. umgesetzt. Zum 1. Januar 1999 wurde ihm im Rahmen der Bildung des Konzernservicecenters IIM (Informations- und Innovationsmanagement) das Aufgabengebiet U1. -Z-IIM23e zugeteilt; die Maßnahme wurde als „Versetzung/Umsetzung” bezeichnet. Mit Wirkung vom 1. August 2001 wurde der Antragsteller wiederum der Zentrale der Telekom in C. zugeordnet (Personalposten INM A-4); die Maßnahme wurde als Umsetzung, ein anderes Mal als Versetzung bezeichnet. Aufgabe des Bereichs INM A (Informations- und Innovationsmanagement) war es, als Vorstufe zur Produktentwicklung in Zusammenarbeit mit anderen Firmen Technologiestrategien zu entwickeln. Im Rahmen der durchgeführten Technikprüfungen nahm der Arbeitsbereich Einfluss auf die Produktentwicklung. Der Antragsteller gehörte im Bereich A einer Gruppe von neun Sachbearbeitern und Experten als Sachbearbeiter an.

Nach Veränderungen in der Unternehmensspitze der Telekom im Jahre 2002 setzte eine Reihe organisatorischer Neustrukturierungen in den verschiedenen Vorstandsbereichen und ihren angegliederten Einheiten ein, in deren Zuge es zu erheblichem Personalabbau kam. Unter anderem trat am 31. Juli 2002 der sogenannte Tarifvertrag Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung (TV Ratio) in Kraft, nach dessen Regelungen Arbeitnehmer im Falle des Wegfalls oder der Verlegung ihres Arbeitsplatzes zu einer Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit (VQE) versetzt werden sollten. Die hieraus hervorgegangene Personalserviceagentur (PSA) erhielt später den jetzigen Namen Vivento. Die Regelungen des TV Ratio wurden durch die sogenannten Regelungen zum Rationalisierungsschutz für Beamte, eine Anweisung des Vorstandes, auf die bei der Telekom beschäftigten Beamten übertragen und ebenfalls zum 31. Juli 2002 in Kraft gesetzt.

Die Personalserviceagentur Vivento (im Folgenden: Vivento) wurde im Dezember 2002 gegründet und gehört zu den der Konzernzentrale zugeordneten „Shared Services”. Ihre Aufgabe ist es, die zu ihr versetzten Arbeiter, Angestellten und Beamten (sogenannte „Transfermitarbeiter”) auf Dauerarbeitsplätze oder zumindest in zeitlich begrenzte Projekteinsätze konzernintern oder -extern weiterzuvermitteln. Zu diesem Zweck ist für jeden Transfermitarbeiter ein Betreuer zuständig, der sich um die Weiterqualifikation sowie die Vermittlung des Betroffenen kümmert.

Gleichzeitig können sich die Transfermitarbeiter selbst im Rahmen der konzerninternen Jobbörse auf neue Arbeitsposten bewerben. Nach einem Bewerbungstraining treffen sich die Transfermitarbeiter etwa einmal pro Monat mit ihrem Vermittler und besprechen die Vermittlungsmöglichkeiten. Bis April 2004 wurden der Vivento ca. 22.000 Transfermitarbeiter zugewiesen; davon konnten etwa 1.800 Mitarbeiter auf einen Dauerarbeitsplatz vermittelt werden. Derzeit ist über die Vermittlungstätigkeit hinaus noch ein von Vivento betriebenes Callcenter im Aufbau, in dem Transfermitarbeiter bei der Telefonauskunft oder Hotlines beschäftigt werden.

Im Rahmen der genannten Umstrukturierung wurde des weiteren beschlossen, den Bereich der Konzernzentrale auf strategische Aufgaben zu beschränken und das operative Geschäft dort aufzugeben bzw. zu verlagern. Der bisherige Zentralbereich Informations- und Innovationsmanagement (INM), dem der Antragsteller angehörte, hatte dem dann aufgelösten Vorstandsbereich Produktion und Technik unterstanden. Der neu gegründete Zentralbereich Innovation (ZB I) wurde einem anderen Vorstandsbereich zugeordnet und umfasste statt der bisherigen 32 nur noch 16 Arbeitsposten. Zur Durchführung der mit der Umorganisation verbundenen Arbeitsplatzveränderungen wurde ein Umsetzungsteam eingerichtet, das in seiner Sitzung am 3. Juni 2003 beschloss, sämtliche Arbeitsposten in den mit INM bezeichneten Bereichen mit Ausnahme der Sekretariatsarbeitsplätze zum 1. Se...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge