Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer, der einige Jahre beschäftigt ist, hat seinen vollen Jahresurlaub im Januar genommen und kündigt dann das Arbeitsverhältnis zum 31.3. des gleichen Jahres.

Kann der Arbeitgeber den zu viel gewährten Urlaub zurückfordern?

Ergebnis

Eine Rückforderung zu viel gewährten Urlaubs ist ausgeschlossen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub im Januar im Hinblick auf sein Ausscheiden zum 31.3. genommen hat, ohne den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge