Kurzbeschreibung

Auf Kläger- oder Beklagtenseite scheidet ein Prozessbeteiligter aus dem Verfahren aus und eine neue Partei tritt an die Stelle. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Vorbemerkung

Parteiwechsel bedeutet, wenn auf Kläger- oder Beklagtenseite während eines laufenden Verfahrens ein Prozessbeteiligter aus dem Verfahren ausscheidet und eine neue Partei an seine Stelle tritt.

In den gesetzlich geregelten Fällen hat die neue Partei den Rechtsstreit so zu übernehmen, wie sie ihn vorfindet (gesetzlicher Parteiwechsel, §§ 7577, 239 ff., 265 f. ZPO).

Der gewillkürte Parteiwechsel ist im Gesetz nicht geregelt, die Rechtsprechung behandelt ihn jedoch nach §§ 263, 267 ZPO analog als Klageänderung, zumindest für den Beitritt der neuen Partei.

Wechsel auf Beklagtenseite (vgl. Mustertext): Bei einem Antrag vor der ersten mündlichen Verhandlung ist grundsätzlich keine Einwilligung des bisherigen Beklagten erforderlich. Nach § 263 ZPO muss der Parteiwechsel sachdienlich sein und insbesondere einen weiteren Prozess vermeiden. Der bisherige Beklagte kann analog § 269 Abs. 3 ZPO seine bisherigen Kosten erstattet verlangen.

Wechsel auf Klägerseite: Voraussetzung für den Klägerwechsel ist eine entsprechende Erklärung des neuen und des alten Klägers. Auch der Fall des Klägerwechsels ist wie eine Klageänderung zu behandeln. Nach mündlicher Verhandlung ist eine Zustimmung des Beklagten erforderlich, anderenfalls bleibt der ursprüngliche Kläger Partei des Rechtsstreits.

Parteiwechsel, Antrag

An das

Landgericht …

per beA

In dem Rechtsstreit

gegen

wird die bisher gegen den Beklagten/die Beklagte … gerichtete Klage nunmehr gerichtet gegen …

Die bisherigen Klageanträge werden auch gegenüber dem/der neuen Beklagten weiter verfolgt, mit der Maßgabe, dass Zinsen erst ab Zustellung dieses Schriftsatzes an den neuen Beklagten/die neue Beklagte geltend gemacht werden.

Es wird beantragt,

  einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung gegen den jetzigen Beklagen/die jetzige Beklagte zu bestimmen.

Folgende Unterlagen liegen bei mit der Bitte um Zustellung an den neuen Beklagten/die neue Beklagte: Abschriften der Klageschrift, der Klageerwiderung, des Terminsprotokolls der mündlichen Verhandlung vom …

Sofern das Gericht die Zustimmung des/der bisherigen Beklagten für den Parteiwechsel für erforderlich hält, wird beantragt,

  dem/der Beklagten eine Frist zu der Erklärung zu setzen, ob dem Parteiwechsel zugestimmt wird.

Unabhängig von der Zustimmung kommt es nach Auffassung des Klägers/der Klägerin lediglich auf die Sachdienlichkeit des Parteiwechsels an. Diese liegt vor, da …

Damit kann ein weiterer Prozess vermieden werden. Bei dieser Sachlage wäre die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich.

Zwei beglaubigte und zwei einfache Abschriften anbei.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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