1Die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab 1. Juli 2009 wie folgt festgesetzt:
1. | für den Haushaltsvorstand und für allein stehende Personen | 359 Euro, |
2. | für Haushaltsangehörige |
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a) bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 215 Euro, |
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b) vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 251 Euro, |
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c) ab Vollendung des 14. Lebensjahres | 287 Euro. |
2Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz 323 Euro.
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