Rz. 2

Die Vorschrift regelt abschließend die Sachverhalte, in denen das Ermessen der Integrationsämter bei der Entscheidung über die Zustimmung zu einer Kündigung eingeschränkt ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge