Rz. 117

Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung werden neben den Kosten eines Prozessbevollmächtigten am Ort grundsätzlich auch die Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen, wenn zwischen dem Sitz des Mandanten und dem Gerichtsort eine Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie liegt. Auf die tatsächliche Fahrtstrecke kommt es nicht an.

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