Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3501 Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und die Erinnerung, wenn in den Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren bestimmt sind…… 24,00 bis 250,00 EUR

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