Rz. 16

Kommt es im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Einigung, so entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1004. Nach der Änderung nennt VV 1004 nunmehr ausdrücklich auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung als Verfahren, in dem eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr entstehen kann.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?