Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Krankengeldes Nichtberücksichtigung des freiwilligen Krankenversicherungsbeitrages als gesetzlicher Abzug

 

Orientierungssatz

1. Der freiwillige Krankenversicherungsbeitrag ist nicht als "gesetzlicher Abzug" bei der Berechnung des Nettoarbeitsentgelts nach § 47 Abs 1 S 2 SGB 5 zu berücksichtigen.

2. Aus der in § 240 Abs 2 SGB 5 vom Gesetzgeber getroffenen Regelung kann eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung bei der Berechnung des Krankengeldes nicht abgeleitet werden. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 240 Abs 2 SGB 5 nur sichergestellt, daß in der Solidargemeinschaft der Versicherten die Beitragsbelastung gleichmäßig verteilt wird.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 03.11.1993; Aktenzeichen 1 RK 39/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051940

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