Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Krankengeldes Nichtberücksichtigung des freiwilligen Krankenversicherungsbeitrages als gesetzlicher Abzug
Orientierungssatz
1. Der freiwillige Krankenversicherungsbeitrag ist nicht als "gesetzlicher Abzug" bei der Berechnung des Nettoarbeitsentgelts nach § 47 Abs 1 S 2 SGB 5 zu berücksichtigen.
2. Aus der in § 240 Abs 2 SGB 5 vom Gesetzgeber getroffenen Regelung kann eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung bei der Berechnung des Krankengeldes nicht abgeleitet werden. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 240 Abs 2 SGB 5 nur sichergestellt, daß in der Solidargemeinschaft der Versicherten die Beitragsbelastung gleichmäßig verteilt wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2051940 |
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