Informationen über diesen Tarifvertrag
TV Höhe vermögenswirksame Leistungen, Einzelhandel, Bayern, 23.06.1993 (AVE-Anfang: 01.01.1993; AVE-Ende: 31.12.1996)
Nummer: 15302.042
Klassifizierung: TV Höhe vermögensw. Leistungen
Fachbereich: Einzelhandel
Tarifgebiet: Bayern
Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende
Datum: 23. Juni 1993
Nachfolger: 15302.051
AVE
AVE Anfang 01. Januar 1993
AVE Ende 31. Dezember 1996
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 19 vom 28. Januar 1994
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Einzelhandel
vom 30. Dezember 1993
1. |
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Bayern die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge für den Einzelhandel in Bayern, nämlich
f) |
der Tarifvertrag über die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einschließlich der Auszubildenden vom 22./23. Juni 1993 |
für allgemeinverbindlich erklärt. |
2. |
Die Allgemeinverbindlicherklärung der vorgenannten Tarifverträge beginnt für die Tarifverträge zu Buchstabe c bis f am 1. Januar 1993. |
4. |
Die Allgemeinverbindlicherklärung berührt nicht Tarifbindungen auf Grund anderer Tarifverträge mit entsprechender Regelungsmaterie. |
Unterzeichnet:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit
Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern
vom 22./23. Juni 1993
Zwischen
dem
Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.V.,
München,
und
der
Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV),
Landesbezirksleitung Bayern,
München,
Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG),
Landesverband Bayern,
München,
wird folgender Tarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern vereinbart:
§ 1 Geltungsbereich
Der Tarifvertrag gilt:
1. |
räumlich: für das Land Bayern; |
2. |
fachlich: für die Betriebe des Einzelhandels und des Versandhandels aller Branchen und Betriebsformen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe (z.B. Kundendienst, Tankstellen usw.); |
3. |
persönlich: für alle Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden. |
Ausgenommen sind leitende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, wenn sie zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in einer wesentlichen Betriebsabteilung tätigen Beschäftigten berechtigt sind oder nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb regelmäßig und im wesentlichen eigenverantwortlich übertragene Arbeitgeberbefugnisse wahrnehmen.
§ 2 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
Entsprechend den Bedingungen des Rahmentarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 22./23. Juni 1993 erhalten ab 1. Januar 1993:
1. |
anspruchsberechtigte erwachsene Vollzeitbeschäftigte monatlich DM 26,- vermögenswirksame Leistungen, |
2. |
anspruchsberechtigte Auszubildende und jugendliche Vollzeitbeschäftigte monatlich DM 13,- vermögenswirksame Leistungen, |
3. |
anspruchsberechtigte Teilzeitbeschäftigte vermögenswirksame Leistungen entsprechend § 2 Ziffer 2 Absatz 3 des Rahmentarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 22./23. Juni 1993. |
§ 3 Inkrafttreten und Kündigung des Tarifvertrages
1. |
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Er kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. |
2. |
Dieser Tarifvertrag ersetzt den Tarifvertrag über die Höhe vermögenswirksamer Leistungen für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 11. Juli 1989, der am 31. Dezember 1992 außer Kraft getreten ist. |