Dr. Stephan Pauly, Dr. Stephan Osnabrügge
Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr (30 %) ist die Teilzeitquote damit erneut leicht gestiegen. Während 2023 jede zweite Frau (50 %) einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitquote unter den Männern mit 13 % deutlich niedriger. Die Aktivierung von Teilzeitbeschäftigten, mehr zu arbeiten, stellt eine Möglichkeit dar, zusätzliches Potenzial am Arbeitsmarkt zu erschließen und wird deshalb im Zusammenhang mit Fachkräftemangel diskutiert. Gleichzeitig kann eine Teilzeitbeschäftigung die Aufnahme einer Beschäftigung erst ermöglichen, etwa weil auf diese Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser oder überhaupt gewährleistet werden kann.
Die Gründe, warum Menschen in Teilzeit arbeiten, sind unterschiedlich: Die Geburt des eigenen Kindes führt vor allem bei Frauen zu einer Reduzierung der Arbeitszeit. Frauen arbeiten am häufigsten wegen Betreuungspflichten in Teilzeit, Männer wegen Bildung. Teilzeitbeschäftigung wird über alle Altersgruppen hinweg genutzt.
Individuelle Tages- und Wochenarbeitszeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeit auf Abruf oder Brückenteilzeit ermöglichen den Beschäftigten nicht nur eine größere Zeitsouveränität und schaffen so die Grundlage für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für ehrenamtliche Tätigkeiten und soziales Engagement, aber auch für mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys. Teilzeit und geringfügige Beschäftigung sind auch wichtige Themen der anwaltlichen Beratung und beschäftigen die Arbeitsgerichte. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte ist vielfältig. Das belegen beispielsweise die Trefferlisten zu §§ 6 ff. TzBfG, § 15 Abs. 7 BEEG, § 3 PflegeZG, § 2 FPfZG oder § 164 Abs. 5 SGB IX bei juris®.
Das Buch befindet sich auf dem Stand der Rechtsprechung und der Gesetzeslage vom 1.9.2024. Es behandelt aus der Praxis für die Praxis die rechtlichen Aspekte der Teilzeitarbeit und der geringfügigen Beschäftigung. Es bedient die Bedürfnisse der anwaltlichen Praxis nicht nur mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen, sondern auch mit Mustern und Lösungsvorschlägen. Es enthält rechtliche und taktische Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Berater. Das völlig neubearbeitete und in allen Bereichen aktualisierte Buch gibt darüber hinaus allen Rechtsanwendenden in Anwaltschaft, Arbeitsgerichtsbarkeit und Unternehmen Antworten auf die alltäglichen Rechtsfragen zur Teilzeit.
Wir freuen uns auf die Anregungen und die Kritik unserer Leserinnen und Leser und auf eine gute Zusammenarbeit mit unserem neuen Autor Michael Pauly.
Bonn, im September 2024 |
Dr. Stephan Pauly/ |
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Dr. Stephan Osnabrügge |