Unter "Gewalt" ist die Körperverletzung, die Gesundheitsverletzung und die Freiheitsberaubung zu verstehen.[1] Unter den Gewaltbegriff fällt auch die Androhung dieser Verletzungshandlungen, der Hausfriedensbruch sowie die Belästigung durch unerwunschtes Nachstellen (sog. Stalking) oder durch unerwunschte Telefonanrufe und dergleichen.[2] Der Begriff der "Gewalt" kann in einem umfassenden Sinn als "physische oder psychische Aggression gegen eine andere Person" verstanden werden.[3] Es ist nicht erforderlich, dass die Tat in der Wohnung begangen wird.

[3] Brudermuller, in FS Blank, S. 109, 111.

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