Stichwort oder Leitsatz |
Gericht, Fundstelle |
Airbnb: Entgeltliche Gebrauchsüberlassung über ein Internetportal rechtfertigt nach Abmahnung ordentliche Kündigung. |
LG Berlin WuM 2016, 559 |
Bauliche Veränderungen wie z.B. Mauerdurchbrüche rechtfertigen die Kündigung. |
LG Berlin WuM 1988, 23; a.A. AG Wegberg WuM 1972, 108 |
Beleidigungen des Vermieters in einem Schreiben des Mieters stellen eine zur Kündigung berechtigende schuldhafte Vertragsverletzung dar. |
AG Gießen ZMR 1982, 240 |
Sachlich unzutreffende oder herabsetzende Äußerungen berechtigen u.U. dann nicht zur Kündigung, wenn zwischen den Vertragsparteien enge persönliche oder sogar familiäre Beziehungen bestehen. |
LG Berlin WuM 2019, 592 |
Drogen: Aufbewahrung von 17g Marihuana in der Wohnung durch den Sohn der Mieter. |
LG Frankfurt Urt. v. 4.6.2019 – 2-11 S 39/19 |
Eine situationsbedingte Entgleisung des Mieters, die als Reaktion auf ein Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist, rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung des Vermieters. |
LG Hamburg ZMR 2005, 867 |
Unterlässt es der Mieter von Wohnraum, vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, so verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten. Diese Pflichtverletzung kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Ziff. 1 BGB begründen, auch wenn dem Mieter gem. §§ 540, 553 BGB ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zusteht. Das Bestehen eines solchen Anspruchs ist i.R.d. Prüfung zu würdigen, ob im Einzelfall eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt und ob der Mieter schuldhaft gehandelt hat. |
BayObLG WuM 1995, 378 = ZMR 1995, 301 |
Gerichtsverfahren: Eine Pflichtverletzung des Mieters liegt auch nicht vor, wenn es zwischen ihm und dem Vermieter zu einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren gekommen ist, auch wenn dies einen hohen Lästigkeitswert hat. |
LG Hamburg ZMR 2005, 867 |
Geruchsbeeinträchtigung: Eine durch das Verhalten des Mieters verursachte starke Geruchsbelästigung (u.a. nach Fäkalien) geht weit über das im Rahmen eines nachbarschaftlichen Verhältnisses auszuhaltende Maß hinaus. Die Verletzung der dem Mieter obliegenden Rücksichtnahmepflicht und die daraus resultierende Störung des Hausfriedens wiegen dann so schwer, dass sie in Kombination mit der anhaltenden Dauer nicht mehr zu tolerieren sind und eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. |
LG Hannover ZMR 2019, 950 |
Gewerbe: Der Betrieb eines Büros auch mit Telefaxanschluss in einer Wohnung und ggf. Anbringung eines Schildes am Haus rechtfertigt noch keine Kündigung. |
AG Köln WuM 1991, 577; AG Regensburg WuM 1991, 678; LG Hamburg WuM 1992, 241; LG Stuttgart WuM 1992, 250 |
Kinder: Kinderlärm in und aus einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses ist von den Nachbarn grds. hinzunehmen. Etwaige Erwartungen bei Vertragsschluss an die Wohnsituation, die an kinderfreies Wohnen anknüpfen, sind nicht vorrangig. |
AG Frankfurt WuM 2005, 764 |
Kinder: Zieht der Mieter dauerhaft aus der Mietwohnung aus und bewohnt ein Haus im Ausland, so liegt im Weitergeben der Mietwohnung an die Kinder ohne Erlaubnis des Vermieters eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende Pflichtverletzung. |
LG Berlin ZMR 2018, 668 |
Lärmstörungen i.V.m. Verunreinigungen und Beschädigungen des Mietobjekts stellen einen ausreichenden Grund für eine ordentliche Kündigung dar. |
AG Pinneberg WE 2005, 509 |
Lebensgefährtin: Aufnahme der Lebensgefährtin in die Wohnung, ohne zuvor beim Vermieter um die Genehmigung der teilweisen (Dritt-)Überlassung nachgesucht oder die Aufnahme angezeigt zu haben, rechtfertigt u.U. keine Kündigung. |
LG Berlin WuM 2017, 409 |
Medizintouristen: Überlässt der Mieter die Wohnung an – ständig wechselnde – sog. Medizintouristen, liegt eine unzulässige Gebrauchsüberlassung vor, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. |
LG München ZMR 2019, 770 |
Das Recht des Mieters auf freie Meinungsäußerung schließt es ein, sein Mietverhältnis in der Presse öffentlich behandeln zu lassen. Die Darstellungsweise, die der Journalist wählt, ist dem Mieter nicht als Pflichtverletzung im Mietverhältnis zuzurechnen. Ruft der Mieter dagegen in Flugblättern zum Kampf gegen den Vermieter auf oder verhindert er nicht, dass solche mit entsprechendem Inhalt aus einem Fenster seiner Wohnung geworfen werden, liegt eine schuldhaft nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor. |
AG Hamburg WuM 2006, 526; AG Schöneberg GE 2005, 437 |
Messie: Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache in Gestalt des völligen Zustellens sämtlicher Räume der Wohnung überwiegend mit Kleidungsstücken und mit Kleidungsstücken gefüllten Plastiktüten, so dass lediglich noch 50–60 cm breite Durchgänge bleiben und auch ein Öffnen der zugestellten Fenster und Balkontüren nicht möglich ist, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung. |
LG Karlsruhe WuM 2019, 436 |
War ein schriftlicher Mietvertrag von beiden Parteien gewollt, so stellt die Verweigerung der Übergabe eines unterschriebenen Mietvertragsformulars eine erhebliche P... |