Berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer sollen angesichts der derzeitigen hohen Inflationsrate einen finanziellen Ausgleich erhalten. Sie sollen in den Jahren 2024 und 2025 jeweils entsprechende Sonderzahlungen erhalten und damit ihre inflationsbedingten Mehrbelastungen abfedern können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium (BMJ) Mitte Juli vorgelegt hat. Zugleich ist geplant, das Betreuungsorganisationsgesetz zu ändern, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.
Zwar wurde erst 2019 mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (BGBl 2019 I, S. 866) die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer durchschnittlich um 17 % angehoben. Zugleich wurde seinerzeit bestimmt, dass bis Ende 2024 evaluiert werden sollte, ob es einer weiteren Anhebung der Betreuervergütung bedarf. Trotz der noch nicht abgeschlossenen Evaluation will das Bundesjustizministerium angesichts der derzeit hohen Inflation eine weitere finanzielle Unterstützung dieser Berufsgruppe angehen, diese aber gleichzeitig befristen. Die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 eingetretene starke Inflation (2021: 3,1 %, 2022: 6,9 %, Mai 2023: 6,1 %) habe eine Veränderung der Sachlage bewirkt, begründet das Ministerium seinen Schritt. Denn auch die Kosten für selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine, insb. in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten, hätten sich inflationsbedingt gravierend erhöht.
Insbesondere die Betreuungsvereine seien unter Druck geraten, da sie nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April 2023 ihren Beschäftigten erheblich erhöhte Entgelt zu zahlen hätten. Hierdurch komme es zu wirtschaftlichen Notlagen bei den Vereinen, die zum Teil als existenzbedrohend beschrieben worden seien. Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs sei es daher, diese Notlagen abzufedern, um einer drohenden Aufgabe der Tätigkeit durch Vereine, aber auch durch selbstständige Betreuerinnen undâEUR™Betreuer und in der Folge einem potenziellen Betreuermangel entgegenzuwirken.
Geplant ist, dass Berufsbetreuern in den beiden kommenden Jahren 2024 und 2025 pro Monat und pro geführter Betreuung eine Inflations-Sonderzahlung von 7,50 EUR bekommen sollen. Dieser Zuschuss orientiere sich am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April 2023, gibt das Ministerium an. Ehrenamtliche Betreuer sollen in dem genannten Zeitraum pauschal 24 EUR pro Jahr und pro geführter Betreuung erhalten.
Daneben will das BMJ bürokratische Hindernisse für die rechtlichen Betreuer abbauen. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass gerade ältereâEUR™ehrenamtlich tätige Betreuer Schwierigkeiten hatten, die für die Aufnahme ihrer Tätigkeit vorgesehene Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen, da diese inzwischen ausschließlich online verfügbar ist. Mittels einer Änderung im Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) soll die zuständige Behörde künftig ermächtigt werden, Auskünfte aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis selbst einzuholen, um so die angehenden Ehrenamtler zu entlasten.
[Quelle: BMJ]