In Berlin sollten durch Volksentscheid die großen Immobilienkonzerne enteignet werden.
Nach Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG ist eine Enteignung „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig”. Weiterhin heißt es in Art. 14 Abs. 3, dass die Enteignung nur gegen Entschädigung zulässig ist: „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.” Es ist bereits zweifelhaft, ob die Enteignung von Wohnungsunternehmen der Allgemeinheit dient, zumal eine Enteignung nur in Ausnahmefällen zulässig ist und auch nur dann, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, den Zweck der Enteignung zu erreichen.
Im Vordergrund des Volksentscheides stand das Verlangen, unangemessene Mietpreiserhöhungen zu verhindern. Dieses Ziel kann durch eine gesetzliche Mietenbegrenzung im Wohnungswesen erreicht werden („Mietendeckel”). Das vom Berliner Abgeordnetenhaus am 24.2.2020 verabschiedete Gesetz hätte dieses Ziel erreicht. Es wurde nur deshalb aufgehoben, weil nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.3.2021 dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Durch ein Bundesgesetz wäre daher ein „Mietendeckel” gesetzlich zu bewirken. Abgesehen von den rechtlichen Hürden scheinen die Befürworter der Enteignung dem Irrglauben zu unterliegen, die Enteignung sei kostenlos.
Das größte Wohnungsunternehmen Vonovia verfügt über einen Wohnungsstand von mehr als 350.000 Wohnungen mit einem Wert von mehr als 50 Mrd. EUR.
Der Wert der Immobilien der beiden großen Wohnungsbaugesellschaften wird auf 90 Mrd. EUR geschätzt, ein Betrag, der bei einer Enteignung an die Wohnungsunternehmen zu zahlen wäre. Woher dieses Geld kommen soll, wird geflissentlich verschwiegen. Wenn man den Betrag von 90 Mrd. EUR dazu verwenden würde, gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften zu gründen, die Sozialwohnungen bauen, würde der Wohnungsmarkt drastisch verbessert. Sinnvoll wäre es weiterhin, dass die öffentliche Hand diesen Wohnungsbaugesellschaften, die keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, Baugrundstücke kostenlos oder im Erbbaurecht zur Verfügung stellt.
Eine Enteignung schafft keinen Quadratmeter Wohnraum. 90 Mrd. EUR, mit denen Sozialwohnungen gebaut werden, sind die einzig sinnvolle Alternative, weil mit einem solchen Betrag eine Vielzahl von Wohnungen gebaut werden kann. Möglicherweise würde dann sogar ein Überangebot auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden, welches zu einem Wettbewerb zwischen den jeweiligen Wohnungsanbietern führen kann.
ZAP F., S. 697–697