Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich ihre Empfehlungen für die Vergütung der Auszubildenden in Rechtsanwalts- und Notarkanzleien aktualisiert (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 16/2018, S. 814). Auch wenn die durchschnittlich empfohlene Vergütung der angehenden ReFas und ReNos darin – im Vergleich zu sonstigen Ausbildungsberufen – recht ordentlich ist, werden für einige Kammerbezirke doch Empfehlungen ausgesprochen, die weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen. So soll ein Azubi etwa in Zweibrücken mit mindestens 310 EUR im ersten Ausbildungsjahr auskommen, in Mecklenburg-Vorpommern liegt die Mindestempfehlung derzeit bei 400 EUR. Insgesamt weist die Liste starke regionale Unterschiede auf.
Damit könnte bald Schluss sein. Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag bereits für 2020 die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende (MAV) vereinbart. "Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1.8.2019 beschlossen werden und zum 1.1.2020 in Kraft treten", wurde dazu von Seiten der CDU verlautbart. Angaben zur Höhe und zur näheren Ausgestaltung einer Mindestausbildungsvergütung macht der Koalitionsvertrag nicht. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat jetzt aber in einer Analyse berechnet, welche Betriebe von einer solchen Mindestvergütung für Auszubildende betroffen wären, also ihren Auszubildenden in Zukunft mehr zahlen müssten, und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für die Ausbildungsbetriebe ausfallen könnte.
Bei den Simulationen wird unterschieden zwischen verschiedenen möglichen Vergütungshöhen zwischen 500 EUR und 650 EUR. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Betriebe im Handwerk und kleinere Betriebe sowie Betriebe in Ostdeutschland überdurchschnittlich von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären und dementsprechend auch eine stärkere Kostensteigerung zu erwarten hätten. So wären rund 11 % aller Ausbildungsbetriebe von einem angenommenen Betrag von 500 EUR im ersten Ausbildungsjahr betroffen, bei den Freien Berufen 6 %. Werden 550 EUR unterstellt, wären bei den Freien Berufen 13 % und insgesamt 17 % betroffen. Bei 600 EUR MAV beträgt der Wert für die Freien Berufe 15 %, insgesamt wären es 24 %. Bei 650 EUR MAV müssten knapp jeder vierte Freiberufler (23 %) und jeder dritte Ausbildungsbetrieb (35 %) seine Vergütungen nach oben anpassen.
Auf welche Beträge sich die Regierungsparteien am Ende einigen, ist derzeit noch völlig offen. Bemerkenswert ist aber, dass u.a. der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sich in einem Eckpunktepapier ebenfalls zum Thema geäußert hat und sich mit seiner Empfehlung am oberen Rand der Simulationen des BiBB bewegt. So fordert der DGB bereits für das erste Ausbildungsjahr 635 EUR Mindestvergütung, die auch tarifvertraglich nicht unterschritten werden darf. Eine Anpassung soll jährlich erfolgen und dabei die Mindestvergütung jeweils bei 80 % der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen des jeweiligen Ausbildungsjahres festschreiben.
Gesetzt den Fall, dass die Politiker den Vorschlägen des DGB folgen, müssten künftig in rund zwei Dritteln der Kammerbezirke die derzeitigen Mindestvergütungsempfehlungen im ReFa/ReNo-Bereich angehoben werden.
[Quellen: BiBB/DGB/BRAK]