Der Etat für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird im kommenden Jahr nur leicht ansteigen. Das geht aus dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2023 hervor, der im August vorgelegt wurde. Danach sind für den Justizetat Ausgaben i.H.v. 953,4 Mio. EUR veranschlagt; das sind 15,4 Mio. EUR bzw. 1,6 % mehr als im laufenden Jahr. Dem gegenüber stehen auch Einnahmen; sie werden überwiegend durch das zum Geschäftsbereich des BMJ gehörende Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Bundesamt für Justiz erzielt und sollen mit rd. 640 Mio. EUR um 4,5 Mio. EUR geringer ausfallen als in diesem Jahr.
Bei dem Einzelplan Justiz handelt es sich im Schwerpunkt um einen Verwaltungshaushalt. Die Personalausgaben mit 616,2 Mio. EUR (2022: 595,7 Mio. EUR) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 200,7 Mio. EUR (2022: 195,3 Mio. EUR) machen 85,7 % des Ausgabenvolumens aus. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 128 Mio. EUR (2022: 127,9 Mio. EUR) eingeplant, für Investitionen 20,5 Mio. EUR (2022: 26,4 Mio. EUR). Der Personalhaushalt sieht für 2023 6184,8 Stellen vor (2022: 6179,2). Als sog. Leerstellen sind in beiden Jahren jeweils 278,0 angegeben.
Die unter „Sonstige Bewilligungen” zusammengefassten Programmausgaben sollen 2023 bei 40,5 Mio. EUR liegen und damit um 1,3 Mio. EUR niedriger ausfallen als in diesem Jahr. Unter anderem soll die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im kommenden Jahr 6,8 Mio. EUR erhalten (2022: 7,2 Mio. EUR). Die Zuschüsse für „Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung” sollen mit 3,2 Mio. EUR etwas geringer ausfallen als in diesem Jahr. Darunter fallen u.a. das Institut für Ostrecht e.V. (0,5 Mio. EUR), die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (0,7 Mio. EUR) und der Weimarer Republik e.V. (1 Mio. EUR). Die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben” werden mit 2,3 Mio. EUR etwas geringer angesetzt als im laufenden Jahr. Größter Posten darunter ist die Anschubfinanzierung des „International Sustainability Standards Board (ISSB)” mit 750.000 EUR. Der Zuschuss für die Stiftung Datenschutz soll wie in diesem Jahr bei 1 Mio. EUR liegen.
Kaum Veränderungen gibt es im eigentlichen Ministeriumsetat, dem Etat des Bundesgerichtshofs und dem Etat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Etwas stärker sinkende Ansätze sind beim Bundesfinanzhof mit 18,7 Mio. EUR (2022: 20,5 Mio. EUR) und beim Bundespatentgericht mit 15,3 Mio. EUR (2022: 17,4 Mio. EUR) verzeichnet. Dem Bundesamt für Justiz sollen laut Entwurf im kommenden Jahr Mittel i.H.v. 100,6 Mio. EUR zur Verfügung stehen und damit rd. 1,5 Mio. EUR mehr als in diesem Jahr. Die Einnahmen sind für 2023 mit 139,2 Mio. EUR veranschlagt und damit um 2 Mio. EUR höher als in diesem Jahr.
Der Etat des Deutschen Patent- und Markenamts soll 2023 bei 254,7 Mio. EUR liegen und damit 9,5 Mio. EUR höher als in diesem Jahr. Die Steigerung ist überwiegend auf höher veranschlagte Personalausgaben zurückzuführen. Die Einnahmen sollen dem Entwurf zufolge 457,4 Mio. EUR und damit 2 Mio. EUR höher als in diesem Jahr ausfallen.
[Quelle: Bundestag]