(LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.7.2023 – 5 Sa 318/22) • Die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers ist unwirksam, wenn diese aufgrund einer widerrechtlichen Drohung des Arbeitgebers erfolgte. Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber stellt sich hingegen nicht als widerrechtlich dar, sofern ein dringender Verdacht dahingehend vorliegt, als dass der Arbeitnehmer seiner Dienststelle ein falsches digitales COVID-19-Impfzertifikat zwecks Verschaffens eines unbefugten Zutritts zum Arbeitsplatz bzw. Erschleichens einer tariflichen Impfprämie vorgelegt hat. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber vielmehr eine außerordentliche Tat- oder Verdachtskündigung des Arbeitnehmers ernsthaft in Betracht ziehen.

ZAP EN-Nr. 652/2023

ZAP F. 1, S. 1158–1158

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