In der Zeit vom 1.1.2000 bis 31.12.2013 haben nach der Geburtenstatistik des Statistischen Bundesamtes insgesamt 491.862 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor (BT-Drucks 18/10788), die sich zudem auf die Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes beruft. Durch Einbürgerung gem. § 40b StAG erwarben danach 49.242 Kinder ausländischer Eltern bis Ende 2015 die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wie in der Kleinen Anfrage dargelegt wurde, erwerben Kinder ausländischer Eltern seit der am 1.1.2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Gemäß § 40b StAG seien zudem ausländische Kinder unter zehn Jahren, die sich am 1.1.2000 rechtmäßig aufhielten und zum Zeitpunkt ihrer Geburt die genannten Voraussetzungen erfüllt hatten, eingebürgert worden, wenn ein entsprechender Antrag bis zum 31.12.2000 gestellt wurde.

Allerdings mussten die Begünstigten nach Erreichen der Volljährigkeit auf ihre ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) verzichten bzw. deren Verlust nachweisen, um die deutsche Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 23. Lebensjahrs nicht wieder zu verlieren. Seit einer weiteren Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Ende 2014 entfällt diese sog. Optionspflicht in den Fällen, in denen die Betroffenen nachweisen, dass sie sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre im Inland aufgehalten haben, sechs Jahre die Schule besucht haben oder im Inland einen Schulabschluss erworben bzw. eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Hingewiesen wird in der Anfrage auch darauf, dass die CDU im Dezember 2016 auf ihrem Parteitag beschlossen hat, die Rückabwicklung der Reform aus dem Jahr 2014 anzustreben. Die Bundesregierung schreibt dazu in ihrer Antwort, dass sie jedenfalls "in dieser Legislaturperiode keine Initiative zu einer Neuregelung der Optionspflicht ergreifen" wolle.

[Quelle: Bundesregierung]

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