Seit der Bundestagswahl im September ist es sechs Monate zum Stillstand im Gesetzgebungsbetrieb gekommen. Wenn man die Wahlkampfzeit ab Frühsommer noch hinzurechnet, ist es fast ein Jahr. Dem Mietrecht hat es nicht geschadet. Die Gerichte arbeiten die letzten eher interessengesteuerten Reförmchen gerade ab. Die Begrenzung der Wiedervermietungsmiete ist bei den Gerichten angekommen und dort häufig "durchgefallen". Die neue alte Koalition hat einige "olle Kamellen" aus der letzten Legislaturperiode im Mietrecht wieder aufgewärmt: Mietspiegel sollen dadurch besser werden, dass sie komplizierter werden, Modernisierungsmieterhöhungen teilweise erschwert und teilweise erleichtert werden. Interessant ist die Frage, ob wirklich signifikant in den Neubau investiert wird, was wohl den einzigen wirklichen Mieterschutz darstellen würde. Ansonsten werden die vorgesehenen Änderungen mit Sicherheit keine Wende in angespannten Märkten bringen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge