Der Klimaschutz braucht auch die Juristen. Das meinten etwa 100 Rechtsanwälte, Justizbedienstete, Juraprofessoren und Studierende, die Mitte März zu einem gemeinsamen virtuellen Klimastreik mit der Bewegung „Fridays for Future” aufgerufen hatten. Innerhalb dieser breiten Bewegung gibt es mittlerweile mehrere Gruppen, die sich nach ihrem beruflichen oder gesellschaftlichen Umfeld benannt haben, etwa die „Scientists for Future” oder die „Parents for Future”. Nun machen also auch die Juristen mit.
Den Kern der neuen Klimaschutzgruppe bilden nach Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Lukas Mezger, Mitglied des Vorstands von „Lawyers for Future”, Juristen, die der Klimaschutzbewegung nahestehen, v.a. Umweltrechtler. Sie beraten seit vielen Jahren etwa Umweltschutzorganisationen, waren teilweise schon bei Castor-Transporten dabei und haben Klagen gegen Endlagerstätten und Kohlekraftwerke vertreten. Inzwischen sind weitere Anwälte, Syndizi, Studenten, Referendare und Beschäftigte von Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen dabei.
Die Aktivisten sind der Meinung, dass die Bedeutung der „Fridays for Future” – Bewegung auch im Recht anerkannt werden muss, insb. mit Blick auf die Demokratie und eine lebenswerte Zukunft. Bislang werde der legitime Protest der Klimaschützer durch das Recht, insb. das Schulrecht, mehr erschwert als gefördert. Das müsse sich ändern. Der Klimawandel habe Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und werde auch das Rechtssystem grundlegend verändern. Dies zeige sich bereits heute an der steigenden Zahl gerichtlicher Verfahren, die mit dem Klimawandel in Verbindung stünden. Das Recht dürfe deshalb nicht dazu beitragen, den Status Quo für umwelt- und klimaschädliche Tätigkeiten aufrechtzuerhalten. Von den Kollegen in den Gerichten und Behörden wünschen sich die „Lawyers for Future” (kurz: L4F), dass sie das Recht in einer Art und Weise anwenden und interpretieren, die die Dringlichkeit des Klimawandels anerkennt.
Ausdrücklich sieht die neue Bewegung die Gerichte als einen von vielen geeigneten Orten an, an dem die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel stattfinden muss. Auch Rechtsgrundlagen müssten geändert werden, etwa das Baurecht, das Planungs- und das Umweltrecht und – nicht zuletzt, etwa mit Blick auf die Pendlerpauschale – das Steuerrecht. Die Bewegung plant, sich jetzt möglichst breit aufzustellen und ihre Positionen z.B. auch mit Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsjuristen zu diskutieren. Die Eintragung als e.V. ist in Vorbereitung.
[Red.]
ZAP F., S. 364–370