Komplett geändert wurde der Aufbau der neuen Musterbedingungen. Angepasst wurden die ARB 2012 dem Aufbau der AKB und der AUB. Abgegangen ist man auch hier vom Aufbau nach Paragraphen. Dies ist aber vom Grundsatz her kein Problem. Wichtiger ist, dass der gesamte Aufbau der ARB verändert worden ist.

 
Inhalt der neuen ARB 2012 ARB 2010
1. Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 1
2. Welchen Rechtsschutz haben Sie? § 2 S. 1
2.1 Wer/was ist versichert? Nicht
2.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leistungsarten)? § 2
2.3 Leistungsumfang § 5
2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz § 4
3. Was ist nicht versichert?  
3.1 Zeitliche Ausschlüsse § 4 Abs. 1 letzter Satz; Abs. 2, 3 und 4
3.2 Inhaltliche Ausschlüsse § 3
3.3 Einschränkung unserer Leistungspflicht § 5 Abs. 3
3.4 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Schiedsgutachter § 3a
3.4 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Stichentscheidverfahren § 3a
4. Was müssen Sie beachten?  
4.1 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten § 17
4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten § 21 Abs. 8 S. 1
4.3 Besonderheiten im Fahrzeug-Rechtsschutz bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf § 21 Abs. 9 und 10
5. In welchen Ländern sind Sie versichert?  
5.1 Hier haben Sie Versicherungsschutz § 6 Abs. 1
5.2 Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen § 6 Abs. 2
6. Wann beginnt und endet Ihre Rechtsschutzversicherung?  
6.1 Beginn des Versicherungsschutzes § 7
6.2 Dauer und Ende des Vertrags § 8
7. Wann und wie müssen Sie Ihren Beitrag zahlen?  
7.1 Beitragszahlung § 9 A Abs. 1
7.2 Versicherungsjahr § 8a
7.3 Versicherungssteuer § 9 A
7.4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag § 9 B
7.5 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 9 C
7.6 Rechtzeitige Zahlung bei Lastschriftermächtigung § 9 D
7.7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 9 F
7.8 Beitragsanpassung § 10
7.9 Änderung wesentlicher Umstände der Beitragsfestsetzung § 11
8. Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?  
8.1 Gesetzliche Verjährung § 14 Abs. 1
8.2 Die Verjährung wird ausgesetzt § 14 Abs. 2
9. Welches Recht ist anzuwenden und wo ist der Gerichtsstand?  
9.1 Anzuwendendes Recht § 20 Abs. 4
9.2 Klagen gegen das Versicherungsunternehmen § 20 Abs. 1
9.3 Klagen gegen den Versicherungsnehmer § 20 Abs. 2, 3

Um den Versicherungsnehmer leichter mit der Struktur und dem Inhalt der Bedingungen vertraut zu machen, wird dem Text eine Einleitung vorangestellt, mit einer kurzen Übersicht über die Vertragsunterlagen und über die Bedeutung der Versicherungsbedingungen.

Ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben und ein Stichwortverzeichnis am Ende des Bedingungstextes wurde beigefügt. Zum besseren Verständnis sind an den Stellen, an denen juristische Begriffe eingefügt sind, Beispiele angeführt, die die verwendeten Formulierungen verdeutlichen sollen. Anzumerken ist, dass diese Beispiele nicht abschließend sind. Auch dies soll dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnen, die Bedingungen besser zu verstehen.

Neu ist der Bausteinaufbau der ARB 2012. Durch diesen Aufbau soll es den Versicherern ermöglicht werden, ihren Kunden maßgeschneiderte Bedingungen zu erstellen. Der Kunde erhält dann nur die Teile der Bedingungen, die für seinen besonderen Rechtsschutzversicherungsvertrag maßgeblich sind. Dies hat den Zweck, die Bedingungen für den Versicherungsnehmer übersichtlicher, lesbarer und verständlicher zu gestalten. Missverständnisse über den Inhalt des Vertrags sollen hierdurch verringert werden. Ob sich durch eine derartige Maßnahme in Zukunft Rechtsstreitigkeiten über den Inhalt des abgeschlossenen Versicherungsvertrags im größeren Umfang vermeiden lassen, muss die Zukunft zeigen. Für den Anwalt bedeutet dieses bei Übernahme eines rechtsschutzversicherten Mandats, dass er jedenfalls jeden Rechtsschutzversicherungsvertrag genauestens überprüfen muss. Dies wird letztlich nicht einfacher, da bei Anwendung dieser oder ähnlich aufgebauter ARB durch die Rechtsschutzversicherer sich die Anzahl der am Markt verkauften ARB erheblich erhöhen werden.

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